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Beurkundung von Sterbefällen

Bezüglich der Beurkundung eines Sterbefalls sind nachfolgend aufgeführte Dokumente durch das Bestattungsinstitut im Original einzureichen:

  • Sterbefallanzeige

  • Totenschein

  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde des/der Verstorbenen bzw. Stammbuch

  • bei verwitweten Personen auch die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

  • bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil inkl. Rechtskraftvermerk

  • ggf. Sterbefallanzeige der Einrichtung (Altenheim, Intensivpflege)

In besonderen Fällen kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.

Bitte reichen Sie die Unterlagen am Empfang des Bürgerbüros ein oder übersenden diese postalisch. Für einen schnelleren Ablauf, bitten wir um Erteilung einer  Einzugsermächtigung. Sie erhalten anschließend einen Bescheid mit dem Vermerk, dass die Gebühren vereinbarungsgemäß eingezogen werden.

Die Urkunden werden anschließend durch das Standesamt postalisch versandt. Eine Vor-Ort Abholung am Empfang des Bürgerbüros sowie die Zahlung per Giro-Card oder in bar ist ebenfalls möglich.

 

Bezüglich der Bestattung auf Zossener Friedhöfen wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Zossen.

 

Stadt Zossen

Marktplatz 20

15806 Zossen

VL-Friedhoefe@SVZossen.Brandenburg.de

Tel.: 03377 30 40 428

Ansprechpartnerin: Frau Kaatsch

 

Anmeldung einer Bestattung

Bitte verwenden Sie dieses Formular, um die Durchführung einer Bestattung auf den örtlichen Friedhöfen zu beantragen.

 

Friedhofssatzung

(Grabstelle, Verhalten auf dem Friedhof)

 

Friedhofsgebührensatzung

(Grabgebühr, Bestattungsgebühr)