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vorhabenbezogener Bebauungsplan "Standortverlegung Discounter"

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Standortverlegung Discounter" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurden am 09.05.2018 von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.05.2018 gebilligt.

Die Satzung ist am 24.09.2018 in Kraft getreten.

Planzeichnung

Begründung