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Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) für juristische Personen oder Personengesellschaften

Eine Juristische Person oder Personengesellschaft die im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen ist, kann für die Gesellschaft einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen.

Das Bundesamt für Justiz erstellt nach entsprechender Beantragung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Die Bearbeitungszeigt beträgt ca. 2-3 Wochen.

 

Antragstellung

  • per Mail: VL-Gewerbewesen@SVZossen.Brandenburg.de

  • per Post: Stadt Zossen, Gewerbeamt, Marktplatz 20, 15806 Zossen

 

Unterlagen

  • formloser Antrag durch die vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer)

  • aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktueller Auszug aus dem geführten Registers des Amtsgerichts

 

Gebühren

13,00 Euro - für die Gewerbezentralregisterauskunft

 

Rechtsgrundlagen

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)