Header Image

Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) für eine natürliche Person

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen.

Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.

Die Bearbeitung der Antragsannahme dauert etwa 10 Minuten (ohne Wartezeit). Einschließlich der Postwege ist mit einer Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister von etwa zwei bis drei Wochen zu rechnen.

 

Unterlagen

  • persönliches Erscheinen erforderlich

  • Sie müssen meldebehördlich mit Haupt- oder Nebenwohnung registriert sein

  • Personalausweis oder Reisepass

 

Gebühren

13,00 Euro - bei Antragstellung

 

Zahlungsart

  • bar

  • ec-Karte

 

Rechtsgrundlagen

§ 30 Absatz 1 bis 5 des Bundeszentralregistergesetzes