Sitemap Bürger Stadtverwaltung Anträge, Formulare und Hinweise Hundean- und -abmeldung Gewerbeanzeige Führerschein Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister Kinderreisepass Reisepass Personalausweis An- und Ummeldung Satzungen Amtsblatt und Stadtblatt Veranstaltungen Zossener Souvenirs Wahlen 2019 Meldungen Schwerpunktthemen Bahnquerungen Raumvermietung Kitas und Schulen Informationen Kitas Horte Anmeldeverfahren für Kita/Hort Tagespflege Schulen Anmeldung Schulanfänger Spiel-…
Klimaschutzkonzept Einladung zum 2. Klimaschutz-Workshop am 6. März 2024 Gestalten Sie die Zukunft von Zossen aktiv mit! Die Stadt Zossen lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum 2. Workshop des Klimaschutzkonzepts ein. Dieser findet am 6. März 2024 ab 17:30 Uhr im Kulturforum Dabendorf statt. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Zossen wurde auf der Stadtverordnetenversammlung vom 3. März 2021 beschlossen und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Ein wichtiger Meilenstein war der 1.…
Gewerbeabmeldung (GewA3) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes Gewerbeabmeldung (GewA 3) erfolgen. Bearbeitungsfristen Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen. Die tatsächliche…
vorübergehendendes Gaststättengewerbe (GAGEV) Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe ausüben will, hat dies zwei Wochen vor Beginn (Posteingang) nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz (BbgGastG) unter Verwendung des Formular Gagev anzuzeigen. Die Anzeige ist zu erstatten, wenn anlassbezogen vorübergehend: alkoholische oder alkoholfreie Getränke an jedermann oder an einen bestimmten Personenkreis ausgeschenkt werden sollen (Ausschank = Verzehr an Ort und Stelle) zubereitete…
Gewerbeummeldung (GewA2) Wer innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Zossens den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird hat dies dem Gewerbeamt Zossen gleichzeitig anzuzeigen. Die Anzeige…
Vereine - aktuell Kontakte zu den Zossener Vereinen Alle Kontakte hier ! Page 1 of 15. 1 2 3 … 15 Next Gelungene Weihnachtsüberraschung für Senioren Als großen Erfolg bezeichnen die Initiatoren der weihnachtlichen Gemeinschaftsaktion der Coronahilfe Zossen, des Vereins „Demokratie und Menschlichkeit“ mit der Stadt Zossen unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“. Anfang Dezember 2020 war auf der Homepage der Stadt Zossen, im Stadtblatt und über die Facebookseite „Coronahilfe Zossen“ dazu…
Gewerbeanmeldung (GewA1) Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche Personen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) und juristische Personen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft u.a.). Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks "Gewerbeanmeldung"…
Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung Zossen befindet sich im Rathaus, Marktplatz 20. Ihr Herzstück und Aushängeschild ist das Bürgerbüro, das es seit inzwischen mehr als einem Jahrzehnt gibt und in der Verwaltung kurz BüBü genannt wird. Es ist längst mehr als nur eine Pass- und Meldewesen-Behörde, sondern erster Empfangs- und Anlaufpunkt für jeden Bürger, der ein Anliegen hat, sowie Service- und Dienstleistungsstelle. Auf den Folgeseiten finden Nutzer des Internets unter anderem Anträge,…
Gaststättengewerbe Seit dem 07.10.2008 gilt das Brandenburgische Gaststättengesetz. Es besteht keine Erlaubnispflicht mehr für das Betreiben einer Gaststätte – nur noch eine Anzeigepflicht in Form einer Gewerbeanzeige. Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe (Getränke ausschenken oder zubereitete Speisen verabreichen) betreiben will, hat die Gewerbemeldung für den betreffenden Ort mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung…
Impressum 1. Anbieterkennzeichnung Die Stadt Zossen ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeisterin Wiebke Şahin-Schwarzweller. 2. Herausgeber und Redaktion Stadt Zossen, Die Bürgermeisterin, Marktplatz 20, 15806 Zossen Telefon: 03377/3040-0 Telefax: 03377/3040-762 E-Mail: VL-Vorzimmer@SVZossen.Brandenburg.de 3. Inhaltlich Verantwortliche gem. §5 TMG Die Bürgermeisterin Wiebke Şahin-Schwarzweller Telefon: 03377/3040-0 Telefax: 03377/3040-762 E-Mail:…