förmliche Offenlage des Bebauungsplanes "Wasserwerk Lindenbrück"
Der von den Satdtverordneten in der Sitzung vom 27.06.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Wasserwerk Lindenbrück" und der Entwurf der Begründung / des Umweltberichtes mit Stand 17.05.2018 liegen
vom 31. Juli 2018 bis 31. August 2018
im Rathaus der Stadt Zossen, Marktplatz 20 in 15806 Zossen, im Konferenzraum während der üblichen Sprechzeiten aus.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
umweltrelevante Stellungnahmen
Durch die vorgebrachten Einwände, Anregungen und Anmerkungen wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die eine erneute Offenlage erfordern. (Beschluss der Stadtverordneten vom 12.12.2018)
Amtsblatt vom 17. Dezember 2018
Planwerk Stand 26.10.2018
Begründung Stand 26.10.2018
Umweltbericht Stand 26.10.2018
Bebauungsplan "Brandenburger Straße 43-47"
Der Aufstellungsbeschluss wurde von den Stadtverordneten am 13.12.2017 gefasst
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form der Offenlage im Rathaus der Stadt Zossen, im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten vom 02. Januar 2018 bis 02. Februar 2018.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
Der von den Stadtverordneten in der Sitzung vom 26. September 2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Befgründung mit Umweltbericht mit Stand vom 21. August 2018 liegen in der Zeit vom 07.Dezember 2018 bis einschließlich 18. Januar 2019 im Rathaus der Stadt Zossen zur Einsichtnahme aus.
Bebauungsplan "Wünsdorfer Sonnengärten"
Von den Stadtverordneten wurde am 12.12.2018 die Offenlage des Entwurfes zum Bebauungsplan beschlossen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Gutachterliche Stellungnahme zum notwendigen Abstand zw. dem BPl und der Altdeponie
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Berliner Allee / Gutstedtstareß"
Die Stellungnahmen aus der frühen und der förmlichen Beteiligung wurden ausgewertet. Aufgrund der Anregungen wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wie folgt überarbeitet:
- In der Planzeichnung wurde die Zweckbestimmung für das SO2 geändert. In diesem Gebiet soll kein großflächiger Einzelhandel zulässig sein.
- Die Textfestsetzungen zur Art der Nutzung wurden entsprechend der Anregungen angepasst und neu geordnet. Es gab inhaltliche Veränderungen bzw. eine Differenzierung zu den möglichen Sortimenten.
- Für die Nutzung im SO2 wurde kein Sortiment mehr festgesetzt, sondern auf den Durchführungsvertrag verwiesen.
- Aus Gründen des Lärmschutzes der angrenzenden Wohnbebauung wurde eine Fläche B entlang der südlichen Baugrenze des SO1 im Plan festgesetzt, auf der eine Lärmschutzwand und eine Überdachung der Ladenrampe zu realisieren ist.
- Die Maßnahmen zum Lärmschutz wurden durch die Aufnahme der Textfestsetzung Nr. 3.1 qualifiziert. Die ergänzten Voruntersuchungen zum Lärmschutz werden der Begründung als Anlage beigefügt.
- Die Nummerierung der Textfestsetzungen wurde angepasst.
- Hinweise zum Artenschutz wurden in der Begründung ergänzt und auf der Planzeichnung vermerkt.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wurde ergänzt.